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UrhG § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern

UrhG § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern

[ Auszug: (1) Ist einem Hersteller von Tonträgern ein Nutzungsrecht an einem Werk der Musik eingeräumt worden mit dem Inhalt, das Werk zu gewerblichen Zwecken auf Tontr ... ]